Wasserschaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Regidor GmbH

I. Vertragsgrundlagen

  1. Vertragspartner wird jeweils der Unterzeichner der Auftragsbestätigung bzw. Auftragserteilung.
  2. Soweit Geschäfts- oder ähnliche Bedingungen des Auftragsnehmers nicht besonders vereinbart werden, sind sie nicht Vertragsbestandteil.
  3. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Ausführungen

  1. Die auszuführenden Trocknungsarbeiten werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Ihre Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
  2. Bei der Durchführung von Trocknungsarbeiten gilt für die bereitgestellten Geräte zusätzlich folgendes:
    1. Die im Einsatzbericht aufgeführten Geräte werden dem Auftraggeber oder einer von diesem
    2. benannten Person in einwandfreiem Zustand übergeben.
    3. Der Auftraggeber oder die von ihm benannt dritte Person haben das überlassene Gerät sorgfältig zu
    4. behandeln. Sie dürfen keine Eingriffe am Gerät vornehmen und dürfen dieses nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwenden. Über den Gebrauch des Gerätes wird vor Ort informiert. Bei Störungen ist der Auftragnehmer unverzüglich telefonisch zu verständigen. Es dürfen nur die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Elektrokabel verwendet werden.
    5. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Dritte sich jeder Einwirkungsmöglichkeit auf das Gerät enthalten. Für andere als durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetretene Schäden haftet der Auftraggeber.
    6. Nach Rücknahme des Gerätes erfolgt eine Überprüfung am Einsatzort durch den Auftragnehmer. Er ist verpflichtet, evtl. aufgetretene Beschädigungen am Gerät dem Auftraggeber sofort mitzuteilen.
  3. Die Leckageortung ist nicht erfolgsabhängig. Grundlage des Dienstleistungsvertrages ist der Einsatz von Technikerstunden und bauwerksdiagnostischen Mess- und Analysetechniken im Stundensatz oder pauschal, sowie die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Die durch uns eingemessenen und festgelegten Rohrbruchbereiche sind Verdachtsstellen, die unter Berücksichtigung der physikalischen und bauspezifischen Gegebenheiten interpretiert werden.

III. Vergütung

  1. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Skonto zu bezahlen.
  2. Sind die Trocknungsgeräte lediglich vermietet, zählt für die Berechnung der Mietdauer jeder angebrochene Tag der Zurverfügungstellung.
  3. Die Preise enthalten nicht die Energiekosten. Diese sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.

IV. Gerichtsstand

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichen rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Auftragsnehmers zuständig ist.

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